Elektronische Patientenakte (EPA) in Deutschland – was bedeutet das für unsere Praxis?

Therapeutin arbeitet am Laptop, daneben liegt ein Stethoskop – Symbol für den sicheren Umgang mit Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte (ePA).

Die Elektronische Patientenakte (EPA) ist eine digitale, zentrale Akte aller relevanten Gesundheitsdaten einer Person, die von verschiedenen Leistungserbringern in Deutschland genutzt und eingesehen werden kann, um Behandlungen besser zu koordinieren. Sie richtet sich an Patientinnen und Patienten sowie an Ärztinnen, Ärzte, Krankenhäuser und weitere Gesundheitsdienstleister, die Gesundheitsdaten austauschen. Privatpraxen können sich dem System anschließen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

In unserer psychotherapeutischen Praxis haben wir uns vorerst gegen die Einführung der EPA entschieden. Eine EPA erfordert komplexe Zugriffskontrollen und birgt Risiken von Missbrauch oder unbefugter Weitergabe. Zum jetzigen Zeitpunkt bestehen außerdem Sicherheitsbedenken und Kritik. Es ist daher Vorsicht geboten – insbesondere bei sensiblen Gesundheitsdaten von Minderjährigen.

Gleichzeitig ist uns der Gedanke einer vernetzten Gesundheitsversorgung wichtig. Wir beobachten die Entwicklungen daher sorgfältig. Sollten Fragen auftreten, sprechen Sie uns gern an.

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